
Die Haftungsfrage bei Schadensfällen durch undichte Gasleitungen
Gasleitungen sind aus hochwertigem Material hergestellt, dennoch lassen sich Altersschäden, Undichtigkeiten und Rost nicht ganz vermeiden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Gasleitungen durch Decken und Wände führen oder in feuchten und unbelüfteten Räumen verlegt sind. Zweckentfremdet als Aufhängung für Kleidung und Fahrräder wird die Gasleitung über Gebühr belastet. Es können unentdeckte Schäden entstehen, die Risiken bergen.
Gebäudeeigentümer sind bereits mit dem Abschluss eines Gaslieferungsvertrages zur sachkundigen und regelmäßigen Überprüfung der Hauptgasleitungen verpflichtet (§12 Abs.2 AVBGasV). Diese Sicherheitsprüfung bietet Ihnen eine weitreichende rechtliche Absicherung. Unsere Prüfprotokolle und Prüfsiegel beweisen, dass Sie Ihrer Prüfpflicht nachgekommen sind. Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche von Mietern und Dritten im Rahmen der Prüfungs- und Instandhaltungspflicht (§§ 536 u. 538 BGB) sowie der Allgemeinen Verkehrssicherheitspflicht (§§ 823 u. 847 BGB) können so wirksam entkräftet werden.
Experten empfehlen einmal pro Jahr eine Sicht- und spätestens alle 10 - 12 Jahre eine umfassende technische Prüfung Ihrer Hauptgasleitungen. Bei älteren Gebäuden oder schlechtem Zustand der Leitungen sollte sogar alle 5 Jahre geprüft werden. Diese Prüfung bietet Ihnen noch weitere Vorteile:
Vermeidung von unnötigen Sanierungskosten durch die Früherkennung von Schäden
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Unabhängige technische Expertise
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Höhere Sicherheit für die Mieter
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Steigerung der Wohnqualität durch Erhöhung der Betriebssicherheit
Wir führen diese Überprüfung nach TRGI (Technische Regeln der Gasinstallation 1986/96) unter Verwendung modernster Computermesstechniken für Sie schnell, sauber und kostengünstig aus.
Dipl.-Ing. Stefan Radtke (Tel.: 916 000 38) berät Sie gerne und erstellt Ihnen auf Wunsch ein detailliertes Angebot.
Unsere Sicherheitsinitiative umfasst folgende Leistungen:
Hinweise für Instandhaltungsmaßnahmen an Gasinstallationen
Während des Betriebs einer Gasanlage können sich Betriebsbedingungen oder sonstige Randbedingungen auf die Sicherheit der Gasinstallation auswirken. Zur Sicherstellung der einwandfreien Funktion und Erhaltung des betriebssicheren Zustandes sind Gasinstallationen nach den einschlägigen Betriebsanleitungen, Angaben der Bauteile- und Gerätehersteller und nachfolgenden Hinweisen bestimmungsgemäß zu betreiben und instand zu halten.
Nachfolgend haben wir Ihnen die vorgeschriebenen Prüfzeiten der DIN DVGW zusammengestellt.
• Sichtkontrollen dürfen vom Betreiber der Gasinstallation selbst vorgenommen werden.
• Inspektionen, Wartungen und Instandsetzungen sind von einem Vertragsinstallationsunternehmen durchzuführen.
| 1 |
Hausanschluss und Hauseinführung, Hauptabsperreinrichtung, Gas-Druckregelgerät, Gaszähler |
Sichtkontrolle |
Bei einer Sichtkontrolle sind eventuelle Mängel oder Störungen dem Netzbetreiber/ Messstellenbetreiber unverzüglich mitzuteilen. |
1 Jahr |
| 2 |
Rohrleitungen einschl. der Verbindungen |
Sichtkontrolle |
Prüfen auf Zustand und Korrosion, Befestigung, mechanische Beanspruchung, vorhandene Lüftungsöffnungen an Verkleidungen. |
1 Jahr |
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Wartung |
w.v. und zusätzlich Prüfen auf Funktion, Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit. |
12 Jahr |
| 3 |
Absperreinrichtungen |
Sichtkontrolle |
Prüfen auf Zustand und äußerliche Korrosion, Zugänglichkeit, Bedienbarkeit. |
1 Jahr |
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Wartung |
w.v. und zusätzlich Prüfen auf Funktion und Dichtheit. |
12 Jahr |
| 4 |
Gasgeräte |
Sichtkontrolle |
Gas- oder Abgasgeruch, außerordentliche Veränderungen, Verschmutzung, Rußspuren, Geräusche, gelbe Flamme. |
1 Jahr |
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Inspektion und bedarfsorientierte Wartung |
w.v. und zusätzlich Inspektions- und Wartungsarbeiten nach Herstellervorgaben. |
1 Jahr bzw.
nach Hersteller-
vorgaben |
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